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Hygiene / Schutz während der Behandlung


Wir versichern Ihnen, dass wir unsere Hygienemaßnahmen angepasst haben, um Sie sicher behandeln zu können. Handschuhe und Mundschutz gehörten bereits vor der Corona-Pandemie zu unserer täglichen Arbeit und sind für uns selbstverständlich.

Zusätzlich haben wir folgende Maßnahmen getroffen:


Stündliche Desinfizierung möglicher Kontaktflächen wie Türgriffe, Empfangsbereich, etc.
Eingangs- und Wartebereich werden mehrmals täglich gelüftet.
Wir verzichten auf die Wartezimmerlektüre.
Nutzen Sie unsere Händedesinfektions-Spender, die wir für Sie bereitgestellt haben.

Immunsystem schützen


Durch die Reduktion von Bakterien, bakterieller Beläge und von Entzündungen im Mundraum, lässt sich ein enorm wichtiger Beitrag zur Stärkung des Immunsystems leisten.
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Herzlich Willkommen auf der Webseite der Zahnarztpraxis Larissa Köllner-Korotkaja!

Regelmäßige Fortbildungen und der Blick auf aktuelle Zahnforschung –
Wir tun alles für eine fachkundige und gründliche Behandlung Ihrer Zähne!

Eine entspannte Atmosphäre in unseren Räumlichkeiten sowie ein freundliches und qualifiziertes Praxis-Team halten wir dabei für selbstverständlich.

Unser Team

Team
Larissa Köllner-Korotkaja
Zahnärztin
Team
Anemone Engels
Zahnmedizinische Fachangestellte, Rezeption
Team
Jessica Jazmann
Team
Kristina Asamow
Team
Stephanie Kopp

Die Praxis

Die klimatisierten Praxisräume schaffen eine entspannte Atmosphäre für unsere professionellen Zahnbehandlungen.
Anmeldung
Anmeldung
Wartebereich mit Spielecke
Wartebereich mit Spielecke
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungraum
Behandlungsraum
Röntgen
Röntgen
Röntgen
Röntgen
Sterilisationsraum
Sterilisationsraum

Unsere Leistungen

Präventivzahnmedizin
  • Gingivitis
  • Individualprophylaxe
  • Individualprophylaxe für Kinder
  • Behandlung bei Mundgeruch
  • Individualprophylaxe
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Prothetik
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • Implantatprothetik
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilkronen und Inlays
  • Teilprothetik
  • Totalprothetik
Zahnerhaltung
  • restaurative Zahnheilkunde
Anästhesie
  • Allgemeinanästhesie
  • Lokalanästhesie
Naturheilkundliche Zahnmedizin
  • Ozon-Behandlung
Ästhetische Zahnmedizin
  • Bleaching
    Bleaching - Zahnarztpraxis in 56751 Polch
  • Veneers
Kieferorthop. Therapien
  • Kiefergelenktherapie
Sonderleistungen
  • Abendsprechstunde
  • Amalgamsanierung
  • Ernährungsberatung
  • Mundschutz für Sportler
  • Recall
  • Schnarchtherapie
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • intraorale Kamera
  • Laser/Diagnoselaser
  • Ozon-Behandlung
  • klimatisierte Praxisräume
Funktionstherapie
  • Funktionsanalyse
  • Kiefergelenkbehandlung
Weitere Schwerpunkte
  • Angst-/Phobiepatienten
Gebietsübergreifende Leistungen
  • Besuch von Pflege- und Altenheimen
  • Besuch von Kindergärten/Schulen
  • Hausbesuche
Vertragsstatus
  • Kassenzulassung (GKV)
Sondersprechstunden
  • abends
Interdiszipl. Zusammenarbeit
  • Kieferorthopäden
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
  • zahnärztliche Labore

Unsere Partner

Apotheken
  • Schwanen Apotheke Polch
  • Apotheke am Markt Polch

Chirurgische Praxen
  • Praxis Dr. med. Dr. med. dent. Reinhard Lieberum
  • Dr. med. Victoria Lieberum
  • Praxis Dr. Christian Siewert, Mülheim-Kärlich
  • Dr. med. Dr. med. dent. Volker Zieglowski, Mayen

KFO (Kieferorthopädie) Praxen
  • Praxis für Kieferorthopädie Dr. Angela Döbert, Mülheim-Kärlich
  • Praxishaus Apeldorn, Dr. Eugen Apeldorn, Mayen
  • Praxis für Kieferorthopädie Beata Schmitt, Mayen-Kürrenberg
  • Dr. med. Christiane Meinhart, Mayen

Zahntechniche Labors
  • Kimmel Zahntechnik, Koblenz
  • Zahntechnik Junglas, Mayen

Unsere Sprechzeiten

Montag
07:30 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
08:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag
08:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 14:00 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung

Notdienst

An den Feiertagen und Wochenenden erreichen Sie den zahnärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer: 0180/50 40 308

Der Bonus spart Bares

Wer mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle in die Zahnarztpraxis kommt,
kann mit dem Bonusheft bares Geld sparen - falls einmal Zahnersatz nötig wird.


Zur Vorsorge gehört nicht nur das tägliche Zähneputzen im Badezimmer. Genauso wichtig sind die regelmäßigen Kontrolltermine beim Zahnarzt - am besten halbjährlich. Dadurch können bereits leichtere Erkrankungen der Zähne früh erkannt und mit relativ geringem Aufwand behandelt werden. Das nützt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrer Krankenkasse - denn damit spart sie höhere Behandlungskosten. Deshalb belohnt Sie die Krankenkasse bei durchgängiger Vorsorge über mehrere Jahre mit dem Bonus.

Vorsorge lohnt sich
Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse und auch die mitversicherten Angehörigen haben einen Anspruch auf das Bonusheft. Wer noch keins hat, sollte seinen Zahnarzt beim nächsten Praxisbesuch darauf ansprechen. Denn ein über mindestens 5 Jahre lückenlos geführtes Bonusheft macht sich bezahlt, sobald Sie Zahnersatz benötigen - wie etwa eine Krone, Brücke oder Prothese. Patienten mit regelmäßig vom Zahnarzt gestempelten Bonusheft bekommen dann zusätzlich zum normalen Zuschuss einen Extra-Bonus der Krankenkasse. Um ihn zu erhalten, müssen Erwachsene einmal im Kalenderjahr ihren Zahnarzt aufgesucht haben. Ist dies in den vergangenen fünf Jahren immer geschehen, steigt der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 Prozent. Können Sie die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren nachweisen, erhöht die Kasse ihren Zuschuss um insgesamt 30 Prozent.

Bonushefte gut aufbewahren
Den Bonus für Zahnersatz können auch Kinder ab dem sechsten Lebensjahr und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen. Für Sie gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm, die sogenannte Individual-Prophylaxe (IP). Um die damit verbundenen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kinder und Jugendlichen mindestens zweimal pro Jahr zum Zahnarzt gehen. Nähere Informationen zum IP-Programm für Kinder erhalten Eltern in der Zahnarztpraxis. Sollte das eigene Bonusheft oder das der Kinder einmal verlorengehen, hilft der Zahnarzt weiter: Er kann anhand der Patientenkartei nachvollziehen, wer wann bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung war - und dann ein neues Heft ausfüllen. Am besten hat das Bonusheft einen festen Platz, zuhause oder in der Brieftasche. Bei einem Zahnarztwechsel behält das Bonusheft selbstverständliche seine Gültigkeit. Falls der neue Zahnarzt ein weiteres Bonusheft ausstellt, ist das alte trotzdem aufzubewahren, um der Krankenkasse gegebenenfalls die lückenlosen Zahnarztbesuche nachweisen zu können.

Aktuelles

Minimalinvasive Techniken in der Endodontie
Rasante Fortschritte für Patienten

Eine Revolution in der Endodontie: Die Entwicklung von minimalinvasiven Verfahren zur Behandlung von endodontischen Erkrankungen, die deutlich weniger traumatisch für das umgebende Gewebe sind.

Beeindruckende Fortschritte in der minimalinvasiven Endodontie

Die moderne Zahnmedizin bietet rasante Fortschritte für Patienten. Eine spannende Entwicklung verspricht die minimalinvasive Endodontie. Die spezielle Methode revolutioniert die Behandlung von stark entzündeten oder devitalen Wurzelkanälen. Mit innovativen Technologien und präzisen Verfahren wird die Wurzelbehandlung zu einer schonenden Therapie, bei der die Zähne weitestgehend erhalten bleiben, und die Behandlungsdauer reduziert wird. Die Fortschritte in der Endodontie bedeuten für den Patienten geringere Beschwerden, ein schnelleres Heilungsverfahren und eine kürzere Behandlungsdauer.

Schonend und effektiv - innovative Techniken für die minimalinvasive Endodontie

Für Patienten mit Beschwerden sind schonende Behandlungsmethoden wie die minimalinvasive Endodontie besonders wichtig. Die Zahnärzte haben für die Wurzelbehandlung daher verschiedene Techniken entwickelt, die in den modernen Praxen von heute zum Einsatz kommen. So werden mit der elektronischen Wurzelkanallängenmessung (Endometrie), die Kanäle der Wurzel präzise bestimmt. Unnötige Fehler und Eingriffe werden durch die Messung vermieden. Mit dentalen Lupenbrillen und Mikroskopen erkennen die Zahnärzte bei einer Wurzelbehandlung die feinen Strukturen des Wurzelkanalsystems besser, ohne dass zu viel gesundes Zahnmaterial entfernt werden muss.

Schwer zugängliche Bereiche der Wurzelkanäle werden präzise mit modernen Ultraschallinstrumenten gereinigt und erweitert. Mit innovativen Lasern können Zahnärzte Bakterien in den Wurzelkanälen beseitigen, um eine gründliche Desinfektion zu gewährleisten. Weitere Fortschritte in der Endodontie sind thermoplastische Fülltechniken und die Verwendung von minimalinvasiven Instrumenten. Die verschiedenen Werkzeuge ermöglichen eine einfache Behandlung und gewährleisten dabei den Erhalt der vorhandenen Zahnsubstanz. Minimalinvasive Endodontie verbessert die Behandlungsergebnisse und die Heilungszeiten werden verkürzt.

Minimalinvasive Endodontie - wie verhält es sich mit den Schmerzen nach der Behandlung

In der Vergangenheit waren Wurzelbehandlungen manchmal mit Schmerzen verbunden. Auch eine entzündete Wurzelspitze kann zu Schmerzen führen. Die Fortschritte in der Endodontie wirken sich auf die Schmerzen der Patienten während und nach der Behandlung positiv aus.

Mit modernen Anästhesiemethoden wird den Patienten der Schmerz bei der Behandlung nahezu vollständig genommen. Da die Wurzelbehandlung mit den modernen Instrumenten den Zahn nicht zu sehr belasten, ist die Behandlung schonend. Dies wirkt sich auf das Schmerzverhalten nach der Behandlung aus. Durch die Fortschritte in der Endodontie werden Kontrollen nach einer Behandlung reduziert.

Untersuchung und Diagnose durch einen geschulten Zahnarzt oder Endodontologen

Nicht alle Zähne sind für eine minimalinvasive Endodontie geeignet. Eine Entscheidung für die moderne Behandlungsmethode muss von verschiedenen Faktoren abhängig gemacht werden. Zu diesen Faktoren zählen zum Beispiel die Anatomie des einzelnen Zahns und auch der Grad der Schädigung. Zähne mit gerade verlaufenden Wurzelkanälen sind für eine minimalinvasive Wurzelbehandlung besser geeignet. Eine geringere Eignung haben auch Zähne mit einem starken Kariesbefall oder einem weitestgehend zerstörten Zahngewebe. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Daher ist eine gründliche Untersuchung durch einen Endodontologen oder Zahnarzt entscheidend.

Prävention als Schlüssel für widerstandsfähiges Gesundheitssystem
KZBV zum Koalitionsvertrag der Regierungsparteien

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßt, dass Prävention eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD einnimmt. Gleichzeitig appelliert sie an die neue Bundesregierung, in diesem Zusammenhang die notwendigen Weichen für einen gesundheitspolitischen Kurswechsel zu stellen.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Der bisherige Ansatz, vornehmlich Krankheiten zu behandeln, anstatt diesen durch verstärkte Präventionsmaßnahmen frühzeitig wirksam entgegenzutreten, stößt an seine Grenzen. Dass Prävention der Schlüssel für die mittel- und langfristige Entlastung der GKV-Finanzen ist, zeigt die konsequente Präventionsausrichtung in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Damit ist es uns gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Ausweitungen des Leistungskatalogs – seit 2001 um mehr als ein Drittel zu senken. Aktuell liegt dieser bei nur noch 5,8 Prozent. Die Zahnmedizin ist somit kein Kostentreiber innerhalb der GKV. Zugleich beweist die kürzlich veröffentlichte Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6), dass unsere präventionsorientierte Herangehensweise bahnbrechende Erfolge für die Mundgesundheit der Bevölkerung erzielt hat.

Umso wichtiger ist, dass dieser Ansatz auch bei der Parodontitisbehandlung konsequent umgesetzt wird. Denn nach den Ergebnissen der DMS 6 haben rund 14 Mio. Menschen in Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung. 2021 haben wir mit der präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine Therapie in die Versorgung gebracht, der dann aber infolge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Mittel entzogen wurden – mit fatalen Folgen für die Patientenversorgung. Kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen sind weder zielführend für eine verbesserte Versorgung noch tragen sie zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen bei. Allein Investitionen in präventive Maßnahmen führen nachhaltig dazu, die Krankheitslast und damit letztlich die GKV-Ausgaben zu reduzieren. Infolgedessen ist es notwendig, die Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie endlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen gesetzlich zu verankern und für die Versorgung die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Um die bislang erreichten Erfolge im Hinblick auf die Mundgesundheit zu erhalten und weiter auszubauen sowie langfristig die Versorgung – vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen – sicherstellen zu können, benötigen die inhabergeführten Zahnarztpraxen vor allem verlässliche finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen. Entsprechend müssen diese für die vertragszahnärztliche Versorgung in dieser Legislaturperiode dringend und zielgenau weiterentwickelt werden. Richtige und wichtige Signale für die Zahnarztpraxen und jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich niederlassen wollen, sind daher die Ankündigung sowohl eines Bürokratieentlastungsgesetzes als auch eines iMVZ-Regulierungsgesetzes im Koalitionsvertrag. Damit aber die dynamische Entwicklung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren wirksam eingedämmt wird, muss eine räumliche und fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser gesetzlich eingeführt werden. Transparenz über die Eigentümerstruktur allein reicht nicht aus.

Gerne bieten wir der neuen Bundesregierung unsere Expertise aus der Selbstverwaltung bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Vorhaben an, um gemeinsam die vertragszahnärztliche Versorgung zukunftsfest zu machen.“

Agenda Mundgesundheit Die KZBV hat bereits im Vorfeld der Bundestagswahl in ihrer Agenda Mundgesundheit ihre gesundheitspolitischen Positionen und Forderungen anschaulich und lösungsorientiert veröffentlicht. Die Agenda Mundgesundheit kann unter www.kzbv.de abgerufen werden.

Bundesweiter Start der ePA am 29. April 2025
vdek-Website: „Gesund digital“ und umfangreicher FAQ-Katalog informieren über die elektronische Patientenakte

Pünktlich zum bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) seine Informationsangebote aktualisiert. Zum einen informiert der vdek auf seinem Webportal „Gesund digital“ auf einfache Art und Weise über die ePA. Dieses Angebot wendet sich an Menschen mit wenig digitalen Vorkenntnissen. Interessierte finden dort unter anderem Videos zur ePA zu den Aspekten „Worum geht es?“, „Was bringt es mir?“ und „Wie funktioniert es?“. Die Informationen werden zusätzlich in Textform angeboten und können in einem Quiz spielerisch ausprobiert werden. Zum anderen gibt ein umfangreicher FAQ-Katalog auf vdek.com Antworten auf die unterschiedlichsten Fragen rund um die ePA. Erläutert werden etwa Fragen zur Nutzung der ePA („Was kann gespeichert werden?“), zur Sicherheit der Daten („Sind alle Daten verschlüsselt?“) und zum Handling („Wie schalte ich die ePA-App frei?“).

Digitalisierungsschub in der Versorgung „Die ‚ePA für alle‛ bringt einen deutlichen Digitalisierungsschub für das Gesundheitswesen und wird die Versorgung spürbar verbessern“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Es ist wichtig, bei diesem Fortschritt alle Versicherten mitzunehmen – egal, wie viel Vorwissen sie mitbringen. Deshalb bieten wir Informationen für verschiedene Zielgruppen an. Die Plattform ‚Gesund digital’ richtet sich eher an Menschen, die noch nicht viel über digitale Angebote wissen. Der FAQ-Katalog liefert Antworten für alle, die sich intensiver mit der ePA beschäftigen möchten.“

Start der „ePA für alle“ Die bundesweite Einführung der ePA folgt auf die erfolgreich abgeschlossene Pilotphase in ausgewählten Modellregionen. Ab dem 29. April 2025 kann die ePA von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken deutschlandweit genutzt werden. Das Bereitstellen von medizinischen Daten wie Arztbriefen, Laborbefunden oder Arzneimittelverschreibungen in der ePA trägt zu mehr Transparenz in der medizinischen Versorgung bei. Beispielsweise können so Wechselwirkungen zwischen verordneten Medikamenten oder Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die ePA-Daten werden besonders gesichert und verschlüsselt in der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) vorgehalten, der Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Versicherte greifen in der Regel über ein kostenloses Smartphone-Programm (ePA-App) ihrer Krankenkasse auf die Akte zu. Sie entscheiden selbst, welche Daten hinterlegt werden. Ab dem 1. Oktober 2025 sind die Leistungserbringer verpflichtet, die ePA zu befüllen, wenn der Versicherte keinen Widerspruch eingelegt hat.

Über „Gesund digital“ Der vdek und seine Mitgliedskassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) stellen mit dem Webportal „Gesund digital“ ein Angebot zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz bereit. Auf einfache Art und Weise werden Gesundheitsangebote wie die ePA, das E-Rezept, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Videosprechstunde erklärt. Auch die Frage, wie sich verlässliche Gesundheitsinformationen im Internet von unseriösen Seiten unterscheiden, wird geklärt. „Gesund digital“ richtet sich insbesondere an Menschen mit wenig Vorerfahrung in Sachen Digitalisierung. Neben kurzen Videoclips finden sich dort auch leicht verständliche Texte und interaktive Quizelemente.

Gesunde Mundflora: Warum sie entscheidend für unser Wohlbefinden ist
Gesunde Mundflora - Schlüssel zur allgemeinen Gesundheit

Eine ausgeglichene Mundflora ist essenziell für unsere Gesundheit. Studien zeigen, dass sie nicht nur Karies und Zahnfleischentzündungen vorbeugt.

Die Mundhöhle ist weit mehr als nur der Eingang zum Verdauungssystem - sie spielt eine zentrale Rolle für die gesamte Gesundheit. Eine ausgewogene Mundflora, also das Gleichgewicht der Mikroorganismen im Mund, trägt nicht nur zur Mundgesundheit bei, sondern kann auch das Risiko für systemische Erkrankungen wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Leiden reduzieren.

Experten warnen: Eine gestörte Mundflora kann schwerwiegende Folgen haben. Ungleichgewichte können die Entstehung von Karies und Zahnfleischerkrankungen fördern, zu Mundgeruch führen und das Immunsystem belasten. Studien zeigen zudem einen direkten Zusammenhang zwischen einer gestörten Mundflora und erhöhtem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Atemwegsinfektionen.

Risikofaktoren und präventive Maßnahmen

Die Ursachen für eine gestörte Mundflora sind vielfältig. Neben einer zuckerreichen Ernährung, mangelnder Mundhygiene und der Einnahme bestimmter Medikamente können auch Rauchen, Alkoholkonsum und Stress eine Rolle spielen.

Doch es gibt gute Nachrichten: Eine gesunde Mundflora lässt sich aktiv fördern. Regelmäßiges Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta, der Einsatz von Zahnseide und eine ausgewogene Ernährung mit wenig Zucker, aber vielen probiotischen Lebensmitteln können helfen. Auch der Verzicht auf Rauchen und Alkohol trägt maßgeblich zu einer stabilen Mundflora bei. Zudem gewinnen probiotische Präparate zur Unterstützung des oralen Mikrobioms zunehmend an Bedeutung.

Die Bedeutung der Mundflora für die allgemeine Gesundheit

Viele Menschen unterschätzen, wie eng die Mundgesundheit mit der allgemeinen Gesundheit verknüpft ist. Bakterien aus einer gestörten Mundflora können über die Blutbahn in andere Körperbereiche gelangen und dort Entzündungen sowie Krankheiten auslösen. Besonders im Fokus der Forschung steht der Zusammenhang zwischen Parodontitis und chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herzkrankheiten. Eine dauerhafte Zahnfleischentzündung erhöht nachweislich das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle, da entzündliche Prozesse die Gefäßgesundheit negativ beeinflussen.

Ein weiteres Beispiel ist die Verbindung zwischen der Mundflora und Atemwegserkrankungen. Studien belegen, dass schädliche Bakterien aus dem Mundraum in die Lunge gelangen und dort Infektionen wie Lungenentzündungen begünstigen können. Dies ist insbesondere für ältere Menschen oder immungeschwächte Personen von Bedeutung.

Tipps zur Förderung einer gesunden Mundflora

Um eine gesunde Mundflora aufrechtzuerhalten, sollten folgende Maßnahmen in den Alltag integriert werden:

1. Gründliche Mundhygiene: Zweimal tägliches Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta sowie die Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Interdentalbürsten. 2. Zuckerarme Ernährung: Reduktion von zuckerhaltigen und verarbeiteten Lebensmitteln, die das Wachstum schädlicher Bakterien fördern. 3. Probiotika für den Mundraum: Der Einsatz von speziellen probiotischen Präparaten kann helfen, das Gleichgewicht der Mundflora zu stabilisieren und das Risiko für Karies und Zahnfleischerkrankungen zu senken. 4. Regelmäßige Zahnarztbesuche: Professionelle Zahnreinigungen und Kontrolluntersuchungen sind essenziell, um frühzeitig Probleme zu erkennen und zu behandeln. 5. Ausreichend Flüssigkeit: Eine ausreichende Speichelproduktion ist wichtig, um Bakterien und Speisereste aus dem Mundraum zu spülen. Wasser ist hierbei das beste Getränk zur Unterstützung der Mundflora. 6. Stressmanagement: Chronischer Stress kann das Immunsystem schwächen und sich negativ auf die Mundgesundheit auswirken. Entspannungstechniken wie Meditation oder Sport können helfen, das Immunsystem zu stärken.

Die Zukunft der Mundgesundheit

Wissenschaftler arbeiten an innovativen Lösungen für eine gezielte Förderung der Mundflora. In Zukunft könnten individualisierte Mundpflegeprodukte dazu beitragen, die Balance der Mikroorganismen noch gezielter zu unterstützen. Experten sind sich einig: Die Bedeutung der Mundflora für die allgemeine Gesundheit wird weiterhin an Relevanz gewinnen.
Ein vielversprechender Forschungsansatz ist der gezielte Einsatz von Probiotika, die schädliche Bakterien verdrängen und das Wachstum nützlicher Mikroorganismen unterstützen. Zudem wird intensiv an neuen, maßgeschneiderten Mundpflegeprodukten geforscht, die individuell auf die Zusammensetzung der oralen Mikroflora abgestimmt sind.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Bahnhofstr. 3
56294 Münstermaifeld
Tel: 02605/95 21 45
vom 09.05. - 08:30 Uhr
bis 10.05. - 08:30 Uhr
Kurfürstenstr. 13-19
56218 Mülheim-Kärlich
Tel: 02630/15 42
vom 09.05. - 08:30 Uhr
bis 10.05. - 08:30 Uhr

Kontakt

Zahnarztpraxis
Ackerstraße 1
56751 Polch
Tel: (02654) 96 04 44
Fax: (02654) 96 04 45
E-Mail: info@zahnarztpraxis-korotkaja.de

Montag:
07:30 - 13:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 13:00 Uhr | 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 14:00 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Zahnarztpraxis
Larissa Köllner-Korotkaja
Ackerstraße 1
56751 Polch
Telefon: (02654) 96 04 44
Fax: (02654) 96 04 45
E-Mail: info@zahnarztpraxis-korotkaja.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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